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22.09.2023 | Amandine

Das Schweizer Tierschutzgesetz gilt als eines der strengsten der Welt. Doch was nützt es, bestimmte Produktionsverfahren in unserem Land zu verbieten, wenn gleichzeitig Produkte importiert werden, deren Herstellung in der Schweiz strafbar wäre?

Betrachten wir das am Beispiel Pelz:

«In Zuchtfarmen, welche 85 Prozent der Pelze produzieren, verbringen die meisten Tiere ihr kurzes Leben in kleinen Drahtkäfigen ohne die Möglichkeit, sich zu bewegen oder ihre natürliche Verhaltensweise auszuleben. tierquälerisch, dass viele europäische Länder die Zucht von Pelztieren bereits verboten haben.

Dies gilt auch für Tiere, die in ihrer natürlichen Umgebung gejagt und durch Schusswaffen oder aufgestellte Fallen getötet werden. Häufig werden hierfür sogenannte Fangeisen verwendet, auch Totfang- oder Totschlagfallen genannt. Solche Zucht- und Tötungsmethoden verstossen klar gegen unsere Tierschutzgesetzgebung, werden in der Schweiz als Tierquälerei angesehen und strafrechtlich geahndet. Im Ausland werden sie jedoch jedes Jahr an hundert Millionen Tieren angewendet, um Pelz zu produzieren.

In die Schweiz werden jährlich 350 Tonnen Pelz importiert, was der Schlachtung von rund 1,5 Millionen Tieren entspricht. Mehr als die Hälfte davon stammt aus China, wo regelmässig die schrecklichen Haft- und Tötungsbedingungen von Tieren angeprangert werden, die teilweise noch lebend gehäutet werden.»¹

Dasselbe gilt für Stopfleber:

«Wegen dem grossen Leid, das Gänsen und Enten beim Mästen zugefügt wird, ist die Produktion von Stopfleber in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten.»²

Dennoch wird Stopfleber nach wie vor als Luxusprodukt vermarktet und vorzugsweise in der Weihnachtszeit reichlich konsumiert.

«Mit jährlich 200 000 kg importierter Stopfleber ist die Schweiz eines der wichtigsten Importländer dieser Produkte. Jedes Jahr werden allein für den Schweizer Markt 400 000 Enten und 12 000 Gänse gemästet und getötet.»²

Es ist scheinheilig, dass in der Schweiz die Produktion von Pelz und Stopfleber unter Strafandrohung verboten ist, diese aber von ausländischen Produzenten hergestellt und importiert werden dürfen. Weder das eine noch das andere Produkt ist überlebenswichtig, und es gibt mittlerweile durchaus adäquate pflanzliche Alternativen. Deshalb begrüsst und unterstützt Swissveg die Initiativen «JA zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» (Pelzinitiative) und «JA zum Importverbot von Stopfleber» (Stopfleber-Initiative).

Haben Sie diese beiden Initiativen noch nicht unterschrieben? Es ist noch Zeit: Die Unterschriftensammlung läuft noch bis Ende November!

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