Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung (SGE) neue Ernährungsempfehlungen erarbeitet. Neu werden Hülsenfrüchte zu den Proteinlieferanten gezählt. Zudem berücksichtigen die neuen Empfehlungen auch Aspekte der Nachhaltigkeit.
Regelmässig Hülsenfrüchte konsumieren und nur noch maximal zwei- bis dreimal pro Woche Fleisch: Die aktualisierten Ernährungsempfehlungen des Bundes und der SGE rücken pflanzliche Proteinquellen in den Vordergrund und berücksichtigen auch ökologische Aspekte. Letztmals wurden die Empfehlungen im Jahr 2011 überarbeitet. Die Schweiz folgt mit den neuen Empfehlungen dem Trend anderer europäischen Länder, auch ökologische Aspekte in die Ernährungsempfehlungen einfliessen zu lassen.
Die Basis der Schweizer Lebensmittelpyramide bilden nach wie vor ungezuckerte Getränke wie Wasser und Tee. Auch an der Empfehlung, täglich fünf Portionen Gemüse und Obst zu konsumieren, hat sich nichts verändert.
Die wichtigsten Änderungen:
- Neu zählen Hülsenfrüchte zu den Proteinlieferanten. Zuvor waren sie bei den Stärkebeilagen aufgeführt. Es wird empfohlen, regelmässig, aber mindestens 1 Mal pro Woche, Hülsenfrüchte wie etwa Bohnen, Linsen oder Kichererbsen zu konsumieren. Auch weitere pflanzliche Proteinquellen wie Tofu, Tempeh oder Seitan finden Erwähnung in den neuen Empfehlungen. Das BLV empfiehlt, über die Woche hinweg zwischen den verschiedenen Proteinquellen abzuwechseln. Dies ist eine positive Veränderung, da Hülsenfrüchte eine wichtige Proteinquelle in einer ausgewogenen pflanzlichen Ernährung darstellen.
- Bei den Kohlenhydraten empfiehlt das BLV neu, die Vollkornvariante zu bevorzugen. Dies ist positiv zu werten, da Vollkorngetreide reichlich Ballaststoffe sowie verschiedene B-Vitamine enthält und damit einen Beitrag zu einer optimalen Versorgung leisten kann.
- Der Konsum von Fleisch (inklusive Geflügel und verarbeitetes Fleisch) wird explizit auf maximal zwei bis drei Portionen pro Woche beschränkt. In den Empfehlungen wird darauf hingewiesen, dass Fleisch die Umwelt stärker belastet als pflanzliche Lebensmittel.
- Neu bilden Nüsse und Samen eine eigene Lebensmittelgruppe, mit der Empfehlung, täglich eine kleine Handvoll (15 bis 30 Gramm) davon zu konsumieren. Zuvor waren sie der Kategorie der Öle und Fette zugeordnet. Auch dies ist eine positive Änderung, da Nüsse und Samen einen wichtigen Bestandteil einer ausgewogenen veganen Ernährung ausmachen, weil sie reich an verschiedenen B-Vitaminen, gesunden Fetten sowie Ballaststoffen sind.
- Milchprodukte bilden neu eine eigene Lebensmittelgruppe, da sie vom BLV als bedeutende Quelle für Protein, Kalzium, Jod, Vitamin B2 und B12 eingeschätzt werden. Das BLV weist jedoch auch darauf hin, dass pflanzliche Milchalternativen aus Soja bezüglich des Proteingehaltes eine gleichwertige Alternative zu Kuhmilch darstellen. Ausserdem wird neu auch erwähnt, dass Menschen, die keine Milchprodukte konsumieren, darauf achten sollen, den Bedarf an Protein, Kalzium, Jod und B-Vitaminen über andere Lebensmittel zu decken. Das zeigt, dass das BLV anerkennt, dass eine Deckung dieser Nährstoffe somit auch ohne den Konsum von Kuhmilch möglich ist.
Die neuen Empfehlungen umfassen 2 bis 3 Portionen Milchprodukte: Eine Portion entspricht 2 Dezilitern Milch oder 150 bis 200 Gramm Joghurt, Quark, Hüttenkäse, Blanc battu oder 30 Gramm Halbhart-/Hartkäse oder 60 Gramm Weichkäse. Am Beispiel des Weichkäse "La Tomme Vaudoise" entspricht dies pro Portion (60 Gramm) folgenden Nährwerten: 158 Kalorien, 12.6 Gramm Fett und 10.8 Gramm Protein. Da das BLV jedoch gleichzeitig empfiehlt, feste Fette wie Butter sparsam zu konsumieren, genauer maximal 10 Gramm täglich, ist dies ein grosser Widerspruch. Es wird ersichtlich, dass diese Empfehlung bereits mit einer Portion Milchprodukte überschritten wird.
Fazit
Positiv zu bewerten ist, dass die neuen Empfehlungen vermehrt pflanzliche Proteinquellen beinhalten und den Fleischkonsum einschränken. Des Weiteren werden auch die negativen ökologischen Aspekte des Fischkonsums angesprochen und darauf hingewiesen, dass der Bedarf an Omega-3 und -6 Fettsäuren auch durch pflanzliche Quellen (Raps-, Leinöl sowie Baumnüsse) sowie Nahrungsergänzungsmittel aus Mikroalgen (EPA/DHA) gedeckt werden kann.
Negativ zu bewerten ist, dass der Bund Kuhmilch nicht nur weiterhin empfiehlt, sondern sogar mit einer eigenen Kategorie besonders hervorhebt, ohne auf die zahlreichen negativen Aspekte von Kuhmilch einzugehen.
Quellen:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. (o. D.). Gesund und nachhaltig essen: Bund aktualisiert seine Ernährungsempfehlungen. https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/dokumentation/nsb-news-list.msg-id-102396.html
sge-ssn.ch & blv.admin.ch. (2024). Schweizer Ernährungsempfehlungen. https://www.sge-ssn.ch/media/ct_protected_attachments/84842dc787770badf4883e2d762026/Schweizer-Ernaehrungsempfehlungen_Kurzversion_DE.pdf
Die Merkblätter der SGE. (2024, 11. September). Schweizerische Gesellschaft für Ernährung. https://www.sge-ssn.ch/ich-und-du/download/merkblaetter-und-unterlagen/