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Tierschutz vs Tierrechte

Tierschützer setzen sich für bessere Haltungsbedingungen der Nutztiere und gegen besonders grausame Tierquälerei ein (z.B. Gänsestopfleber), aber nicht grundsätzlich gegen die Ausnützung der Tiere als lebendige Rohstofflieferanten. 

Wenn man sich ansieht, was das Tierschutzgesetz von 1978 für die Tiere Konkretes gebracht hat, kann man eigentlich nicht sehr optimistisch sein. Ausser der Abschaffung der Käfighaltung von Hühnern (ohne einen Importstopp von Eiern aus Käfighaltung!) hatte das Tierschutzgesetz kaum konkrete Auswirkungen auf die betroffenen Tiere. In gewissen Belangen werden die Schweizer Tiere zwar tatsächlich nicht mehr den Sachen gleichgestellt, doch konkrete Auswirkungen hat dies fast ausschliesslich für die Tierhalter: Sie bekommen bei der Tötung eines Tieres nicht nur den «Sachwert» ersetzt, sondern können auch den gefühlsmässigen Wert besser geltend machen. Auch beim Scheidungsrecht werden die Tiere anders berücksichtigt. In einigen Fällen werden sicher auch die Tiere profitieren können, z.B., wenn ein Tier wieder gesund gepflegt wird, obwohl ein neues Tier weniger kosten würde als die Pflege. Bisher war der Schadenersatzanspruch bei solchen Fällen immer auf den «Neuwert» eines Tieres beschränkt. Neu kann eine Person, welche einem Tier Schaden zufügt, dazu verpflichtet werden, die gesamten Kosten, die daraus entstehen, zu übernehmen, selbst wenn das Töten des Tieres und ein Neukauf eines Ersatztieres günstiger wären.

Anliegen der Tierschützer

Wenn also die aktuellen Gesetzesänderungen den Tieren selbst keinerlei Rechte zugestehen, was fordert dann die Tierrechtsbewegung im Gegensatz zur Tierschutzbewegung? Wo liegt der fundamentale Unterschied zwischen Tierschutz und Tierrecht? 
Einfach gesagt orientiert sich der Tierschutz in erster Linie an den Bedürfnissen der Menschen: 
Ein Tier wird z.B. oft nicht als Individuum geschützt, sondern, weil es einer Art angehört, die nur noch selten auf unserem Planeten vorkommt (Pandabären etc.). Oder man schützt Tiere, weil man ihre Gesellschaft gerne hat (Hunde, Katzen etc.) oder weil sie aus ökologischen Gründen als wichtig erscheinen. Das Prinzip ist immer dasselbe: Man beurteilt dabei ein Tier immer in Relation zum Menschen. Wenn ein einzelnes Tier dem Menschen keinen konkreten Nutzen bringt, hat es wenig Chancen, von Tierschützern vor seiner Tötung durch Menschenhand geschützt zu werden. Ja, mehr noch: Wenn Tierschützer einen konkreten Nutzen für Menschen sehen, wenn sie einem Tier Schaden zufügen, dann wird der Tierschutz irrelevant (Fleischkonsum, Tierversuche etc.). Diese Unterschiede kommen vor allem zum Tragen, wenn es ums Töten von Tieren geht. Bei der Tierquälerei vertreten Tierschützer und Tierrechtler meist dieselben Anliegen.

Auch aus dem neuen Gesetzestext, der im Schweizer Parlament diskutiert wurde, geht die tierschützerische Haltung deutlich hervor: Er wurde in der Debatte von Nationalrat Ulrich Siegrist (SVP) sogar als Argument gebraucht, weshalb das neue Gesetz für Tiernutzer keinerlei «Gefahr» darstelle:

«Die Abgrenzung zwischen Nutz- und Haustieren ist jetzt in diesem Text in jeder einzelnen Bestimmung wörtlich immer wieder enthalten.»
 

Anliegen der Tierrechtler

Genau diese Unterscheidung nach dem Nutzen eines Tieres für den Menschen machen Tierrechtler nicht. Zum Beispiel sind die Leidensfähigkeit, Intelligenz und das soziale Verhalten von Hunden und Schweinen ähnlich weit entwickelt. Biologisch gibt es deshalb keinen Grund, Schweine leiden zu lassen und nach wenigen Monaten zu töten, Hunde hingegen vor Leid und Tod zu bewahren. 
Im Gegensatz dazu gehen die Tierrechtler vom Tier aus und überlegen sich, welche Rechte ein Tier selbst haben sollte, völlig unabhängig davon, ob es von Menschen geliebt (Haustier), bewundert (seltene Wildtiere) oder ausgenutzt (Nutz- und Schlachttiere) wird. Dabei kommt einem natürlich schnell einmal die Menschenrechtskarta in den Sinn. Was davon würde, auf die Tiere übertragen, Sinn machen? Gibt es Grundrechte, für welche die Tiere kämpfen würden, wenn sie könnten? Am naheliegendsten erscheint hierbei das Recht auf Leben und das Recht nicht gefoltert zu werden. Schon diese beiden Grundbedürfnisse aller Geschöpfe werden bei den Tieren heute tagtäglich millionenfach ignoriert. 
Der Grund dafür ist auch leicht einzusehen: Kein Mensch und keine Firma haben irgendetwas davon, wenn sie Mitgeschöpfen, welche ihnen schutzlos ausgeliefert sind und über keine eigenen finanziellen Mittel verfügen, freiwillig irgendwelche Rechte zugestehen. Im Gegenteil, vieles müsste neu überdacht werden, neue Lösungen für eingespielte Verfahren (Tierversuche) müssten gesucht werden und manches würde teurer werden, wenn man die Tiere nicht mehr als rechtlose Ressourcen gebrauchen könnte. Auf den ersten Blick scheint das Anliegen, diese heutige Situation zu ändern, für viele sicher übertrieben und unrealistisch zu sein. Wie begründen also die Tierrechtler ihr Anliegen?

Ist Tierhaltung Sklaverei?

Um einen solch völlig neuen Denkansatz zu vermitteln, bedient man sich am besten Vergleichen mit bekannten ähnlichen Problemstellungen. Der langjährige engagierte Tierrechtler Martin Balluch1 hat dazu im Jahr 2002 am ersten Tierrechtskongress in Wien die Argumente der Sklavenhalter im 18. Jahrhundert mit den heutigen Argumenten der Tierausbeuter verglichen und ist dabei auf viele Parallelen gestossen. Praktisch alle Argumente von damals lassen sich auf heute übertragen, wenn man statt von Sklaven von Tieren spricht. Die Situation ist auch vergleichbar: Beide werden/wurden als Besitz ihrer Eigentümer behandelt und haben keine eigenen Rechte. 
Hier also die Liste der Parallelen zwischen der damaligen Sklaverei und der heutigen Tierausbeutung/Tierquälerei. Auch wenn es manchen sonderbar erscheinen mag: All diese Argumente werden heute in Diskussionen als Argumente gegen Tierrechte vorgebracht, man muss nur das Wort Sklaverei durch Tierausbeutung bzw. Schwarze durch Tiere und Weisse durch Menschen ersetzen.

Historische Argumente Pro-Sklaverei:

  • Menschen sind nun einmal schlecht, Sklaverei lässt sich nie abschaffen
  • Es gibt viel Schlimmeres als Sklaverei
  • Abschaffung der Sklaverei würde zum Aussterben der Schwarzen in Amerika führen, sie sind ohne die Hilfe der Weissen nicht lebensfähig
  • Generell wurde nicht argumentiert, dass die Sklaverei moralisch richtig wäre, sondern «es geht nicht anders», Sklaverei ist ein «notwendiges Übel»
  • Die Bibel erlaubt die Sklaverei: I) Jesus hat sich nie gegen die Sklaverei ausgesprochen; II) das Alte Testament ist unkritisch voll von Sklavengeschichten; III) Ham wird von Noah in die ewige Sklaverei verflucht – die Schwarzen werden die Nachkommen Hams sein; IV) die Sklaverei der Schwarzen ist Gottes Weg, sie zu Christ(inn)en zu machen
  • Schwarze sind minderwertig, weniger intelligent; das wurde auch «wissenschaftlich» durch Hirnvermessungen belegt; sie sind Zwischenstufe zwischen Menschen und Tieren
  • Die Schwarzen profitieren von der Sklaverei, weil sie ihnen Kultur und Zivilisation bringt
  • Sklav(inn)en haben es besser als freie Schwarze: ein sicheres Dach über dem Kopf, mehr Hygiene, medizinische Versorgung, keine Sorgen, immer etwas zu essen …
  • Sklaverei ist besser als Kapitalismus: Schwarze (bzw. Schwache) unterliegen im kapitalistischen Konkurrenzkampf, Armut, Hunger …
  • Hierarchie und Ungleichheit sind wesentliche Bausteine einer guten, stabilen und friedlichen Gesellschaft
  • Hierarchie und Ungleichheit sind natürlich
  • Grausamkeiten bei der Sklaverei sind Ausnahmen, Sklavenhalter(innen) kümmern sich fürsorglich um ihre Sklav(inn)en, nur gut gehaltene Sklav(inn)en machen gute Arbeit
  • Die Forderung nach Gleichheit für Weisse bezieht sich nicht auf Schwarze; Schwarze sind anders
  • Den Weissen das Recht zu nehmen, Schwarze zu halten, ist eine unerträgliche Einschränkung der Freiheit der Weissen
  • Schwarze sind nicht fähig, für ihre eigenen Rechte einzutreten und zu kämpfen, und verdienen daher auch keine

Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen: Tierrechtler wollen nicht die errungenen Menschenrechte durch Tierrechte in irgendeiner Form ersetzen oder relativieren, sondern im Gegenteil auf den bestehenden Errungenschaften der Zivilisation aufbauen und diese erweitern. Genauso wie ein Tierrechtler die Hautfarbe einer Person oder deren Geschlecht nicht als moralisches Entscheidungskriterium ansieht, sieht er auf bestimmten Gebieten (z.B. Recht auf Leben) auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Spezies nicht als moralisch zweckmässiges Kriterium an.

Erweiterung der ins Rechtssystem eingeschlossenen Geschöpfe

Aus dieser Sicht kann man die Tierrechte also auch als Erweiterung der bisherigen sozialen Errungenschaften ansehen: 
Gleiche Rechte 
… innerhalb der eigenen Sippe 
… für alle zum eigenen Volk Gehörenden 
… für alle Menschen (konkret waren damit allerdings nur die Männer gemeint) 
… für alle Menschen, ob Mann oder Frau, also für alle, welche der Tierart Homo sapiens zugehörig sind 

Als nächste Ausdehnung der Rechte sieht sich die Initiative «Menschenrechte für die Grossen Menschenaffen» («The Great Ape Project»).2 Dieses Projekt wurde von 36 Personen aus 9 Ländern aus den Gebieten der Verhaltensforschung, Philosophie, Biologie, Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaft und Anthropologie lanciert. 
Die Abschaffung der Sklaverei hat in den USA rund 200 Jahre gedauert: 1780 wurde die Sklaverei erstmals hinterfragt, aber erst 1980 wurden Schwarze entschädigt und der berüchtigte Ku-Klux-Klan offiziell zerschlagen. 
Es wird also sicher auch noch viel Geduld brauchen, bis die Tiere Konkretes dieser Tierrechtsdiskussion zu spüren bekommen. Sicher sind in dieser Problematik noch einige Fragen der Umsetzung offen, aber in vielen Universitäten wird bereits ernsthaft über das Thema diskutiert. Vor allem Philosophen geraten immer mehr in Bedrängnis, wenn sie versuchen Gründe zu finden, weshalb man den Tieren alle Rechte vorenthalten solle, die allen Menschen zugestanden werden. Die Grenzziehung zwischen Mensch und Tier, was das Recht, nicht gequält zu werden, betrifft, wird immer mehr als willkürlich angesehen.

Kritische Fragen an Tierrechtler:

Weshalb Tieren Rechte geben, wenn sie diese gar nicht wahrnehmen können? 
Dasselbe Problem stellt sich auch bei Rechten für geistig Behinderte oder Kleinkinder. 
Auch diesen Menschen gesteht man Menschenrechte zu, indem man ihre Interessen durch gesetzliche Vertreter wahrnehmen lässt. Bei Tieren könnte dies also z.B. ein Tierrechtsanwalt sein.

Tiere unterscheiden sich so sehr vom Menschen, dass es absurd ist, die Artengrenze mit einem Grundrecht zu überschreiten! Die Menschen sind etwas ganz Spezielles und können durch ihre Eigenart auch speziell behandelt werden. 
In der Wissenschaft musste man in den letzten Jahren immer mehr einsehen, dass es keine einzige Eigenschaft gibt, welche man ausschliesslich beim Menschen findet und allen Menschen zu eigen ist. Z.B. kann kein Tier höhere Mathematik, aber es gibt auch viele Menschen, die dies nicht beherrschen. Intellektuell sind neugeborene Menschenkinder weniger weit entwickelt als ausgewachsene Menschenaffen und andere Tiere. Ein Neugeborenes beherrscht auch keine menschliche Sprache, wird aber dennoch als Mensch akzeptiert.

Dann müsste man schlussendlich den Tieren auch ein Wahlrecht und Religionsfreiheit geben? 
Natürlich nicht. Es geht hierbei um Grundrechte, welche die Interessen betreffen, die allen Geschöpfen zu eigen sind, vor allem das Recht auf Leben und das Recht, nicht gefoltert zu werden. Da es kein Interesse der Tiere sein kann, Religionsfreiheit zu erlangen, ist dies auch nicht Thema der Tierrechte. Diese Frage geht einmal mehr von der Sichtweise des Menschen aus und nicht vom Tier. Es ist nicht das Ziel, blind die Rechte der Menschen auf die Tiere zu übertragen.

Zuerst muss man dafür sorgen, dass alle Menschen dieselben Rechte zugestanden bekommen, bevor man überhaupt über Tierrechte diskutieren kann! 
Da die Tierrechte auf den Menschenrechten aufbauen, werden dadurch auch die Menschenrechte gefestigt. Wenn man mit neuen moralischen Schritten immer warten würde, bis alle vorhergehenden Schritte abgeschlossen sind, gäbe es nie einen Fortschritt (noch heute gibt es z.B. Kindersklaven, dennoch ist es legitim, sich für die Gleichstellung der Frauen einzusetzen). 

  1. Balluchs umfangreichen Argumente zum Thema «Tierrechte und Menschenrechte» können auf www.tierrechtskongress.at nachgelesen werden. 
  2. Menschenrechte für die Grossen Menschenaffen – The Great Ape Project
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