Kaum ein Land hat auf dem Papier ein so fortschrittliches Tierschutzgesetz wie die Schweiz. Und dennoch: Das beste Gesetz nützt nichts, wenn dessen Einhaltung nicht durchgesetzt werden kann.
Der Zweck des Schweizer Tierschutzgesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen. Der Gesetzgeber macht jedoch deutlich, dass es durchaus erlaubt ist, die Würde eines Tieres zu missachten, wenn dies durch „überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann“. Da «Nutztiere» nur aus wirtschaftlichen Gründen gezüchtet, gehalten, genutzt und getötet werden, gelten wirtschaftliche Interessen als übergeordnet. Demnach sind auch die Tiere nur solange nützlich, wie ein finanzieller Ertrag aus ihnen erwirtschaftet werden kann. Ihrem Dasein als Lebewesen kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu, womit sie auf reine Rechnungsfaktoren reduziert werden. Das System der Tierhaltung bringt es demnach mit sich, dass «Nutztiere» mit Einschränkungen leben müssen, weil wirtschaftliche Interessen dies bedingen. So werden Kälber in der Regel direkt nach der Geburt von ihrer Mutter weggenommen und in eine separate Kälberbox gesperrt; männliche Küken sind für die Eierproduktion unbrauchbar und werden deshalb allesamt entsorgt; Ferkeln werden die Schwänze kupiert, um zu verhindern, dass sie aus lauter Langweile ihre Artgenossen anknabbern usw. Sind dies alles die Folgen einer artgerechten Tierhaltung?
Auswirkungen des Tierschutzgesetzes
Leider wird im Tierschutzgesetz nicht festgelegt, was man unter den Bedürfnissen von «Nutztieren» versteht. Es ist auch nicht festgehalten, was genau mit Misshandeln und starker Vernachlässigung gemeint ist. Das Gesetz lässt deshalb viel Interpretationsspielraum und schützt die Tiere kaum wirkungsvoll. Privatpersonen und Tierschutzorganisationen haben zudem keine Möglichkeit, bei Verstössen gegen Tierhalter zu klagen. Sie können einen Fall lediglich beim kantonalen Veterinäramt melden, der dann die Zustände vor Ort anschaut. Was jedoch fehlt, ist ein effizienter Vollzug. Unangemeldete Kontrollen und eine konsequente Durchsetzung der geltenden Tierschutzbestimmungen fehlen, auch die Durchsetzung von empflindlichen Sanktionen gegenüber den Tierhaltern würde helfen zu vermeiden, dass Tierleid sich auszahlt.
- Kantonstierarzt verrät: Mindestens 50 Prozent der Schweinezüchter verstossen gegen das Tierschutzgesetz
Die aktuelle Version des Schweizer Tierschutzgesetzes finden Sie hier: Tierschutzgesetz - Die Stiftung für das Tier im Recht berät bei rechtlichen Anliegen.
- Saldo-Artikel 3/2004: "Tierschützer ausgetrickst"