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Gesetze

2014 lauten die Grundsätze des Tierschutzgesetzes:

Art. 4 Grundsätze
1 Wer mit Tieren umgeht, hat:
a. ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen; und
b. soweit es der Verwendungszweck zulässt, für ihr Wohlergehen zu sorgen.

2 Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.

3 Der Bundesrat verbietet weitere Handlungen an Tieren, wenn mit diesen deren Würde missachtet wird.

 

Die aktuelle Version des Schweizer Tierschutzgesetz findet sich hier.

Eine kurze Stellungnahme von Swissveg dazu hier.

Wenn einzelne Staatsangestellte ihre Arbeit ernst nehmen und einen Missstand veröffentlichen wollen, werden sie von ihren Vorgesetzten und der Fleischindustrie unter Druck gesetzt. So geschehen beim Kantonsveterinär Thomas Giger vom Kanton St. Gallen, der gegenüber Journalisten des «Beobachter»-Magazins bekannt gab: «Mindestens 50 Prozent der Schweinezüchter verstossen gegen das Tierschutzgesetz.»1

Selbst diese Aussage der zuständigen Kontrollperson hatte keine Folgen für die Tiere, die Tierhalter oder die untätigen Behörden.
Der Tierschutzbeauftragte des Kantons Thurgau, Jörg Cadisch, teilte daraufhin den Medien mit, dass diese Verletzungen des Tierschutzgesetzes in seinem Kanton ebenfalls bei rund 50 Prozent aller Schweinehalter vorliegt.
Die Behörden haben kein Interesse, hier einzuschreiten, obwohl offensichtlich tagtäglich massenweise Gesetzesbrüche auf Kosten der Tiere in ihren Kantonen vorkommen. Welche Motivation sollten sie auch haben? Oft kennen sich die zuständigen Kontrollbehörden und die Gesetzesübertreter schon seit vielen Jahren persönlich. Den Steuereinnahmen schadet Tierquälerei nicht. Im Gegenteil: Wenn jeder Tierhalter alle Gesetze einhalten würde und für das Wohl seiner Tiere besorgt wäre, könnte er nicht mehr so viele Tiere auf engstem Raum halten und somit weniger produzieren, was auch weniger Steuern zur Folge hätte.
Die Gesetze wären in der Schweiz also nicht einmal so schlecht (obwohl verbesserungsbedürftig). Da jedoch deren Umsetzung alleine vom guten Willen der zuständigen Behörden abhängt (Tierschutzorganisationen haben kein Klagerecht), merken die Tiere an manchen Orten wenig davon.

Was geschieht, wenn sich die Politik zwischen Volksgesundheit und Fleischproduktion entscheiden muss? Das Praxisbeispiel BSE zeigt das ernüchternde Vorgehen unserer Gesetzgeber.

1 Swissveg-Artikel Home Tiere - Fleischproduktion - Veterinäre - Mindestens 50 Prozent der Schweinezüchter verstossen gegen das Tierschutzgesetz

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