Direkt zum Inhalt

Die Wurzel des Übels: das Tier als Eigentum

Viele von uns sind davon überzeugt, dass es falsch ist, Tiere wie Ressourcen zu behandeln, die wir nach Belieben ausbeuten dürfen. Und doch tun wir genau das: Wir betrachten sie mehr oder weniger als «Gebrauchsgegenstände», deren Sinn und Zweck es ist, für uns da zu sein – um gegessen zu werden, an ihnen zu experimentieren, um sie zu dressieren, uns mit ihren Resten einzukleiden und anderes mehr. Tiere sind für uns nicht Jemand, sie sind ein Etwas.

Der Wert der Tiere

Dafür gibt es einen tieferen Grund: Tiere sind unser Eigentum!1 Sie unterliegen der alleinigen Herrschaft des Menschen, der in den Schranken gewisser Vorschriften frei über sie verfügen kann. So dürfen wir Tiere züchten, kaufen, verkaufen, verpachten oder verschenken, wir dürfen sie in Ketten legen, ein Leben lang einsperren, sie zur Schau stellen, sie mästen und schlachten.2 
All das – und vieles mehr – dürfen wir, weil diese Tiere, schon von Gesetzes wegen, unser Eigentum sind und damit bloss ein Mittel für unsereZwecke.3 Sind sie für diese Zwecke «taugliche Mittel», dann sind sie für uns wertvoll, andernfalls sind sie wertlos. Solange wir Tiere als unser Eigentum betrachten, behandeln wir sie also nicht als Wesen, die einen Wert für sich, einen Selbstwert, haben.4 
Wenn es aber falsch ist, empfindungsfähige Wesen – also Kreaturen, die Gefühle haben, die Lust und Leid verspüren – wie Ressourcen zu behandeln, dann ist es, moralisch gesehen, auch falsch, sie unser Eigentum zu nennen. Denn etwas wie eine Ressource oder wie einen Gebrauchsgegenstand behandeln, heisst ja gerade: ihm nur den Wert beimessen, den dieses «Ding» für uns hat. Genau das ist der Fall, wenn Tiere als Eigentum betrachtet werden: Sie haben keinen anderen Wert als denjenigen, den sie für ihre Eigentümer haben.5

Ein Recht für Tiere

Folgerichtig sollten wir für Tiere wenigstens ein Recht fordern: das Recht, nicht unser Eigentum zu sein!
Dieses Recht ist ein grundlegendes Recht. Was zum Beispiel nützt einem Tier das Recht auf «körperliche Unversehrtheit» oder auf «artgerechte Haltung», wenn es weiterhin nur ein Stück Eigentum ist, ein blosses Mittel zum Zweck? Solange wir Tiere als Eigentum behandeln, werden wir immer irgendwelche Verwendungszwecke haben, die es uns erlauben, diese anderen Tierrechte zu missachten oder auszunützen. 
Deswegen ist das Recht der Tiere, nicht unser Eigentum zu sein, ein basales Recht. Für dieses eine Recht müssen wir kämpfen, wenn wir überhaupt für die Rechte der Tiere kämpfen wollen.

Abschaffung oder Reform der Tiernutzungsindustrie?

Dieser Kampf hat weitreichende Konsequenzen: Falls wir Tieren das Recht einräumen wollen, nicht unser Eigentum zu sein, dann sollten wir für dieAbschaffung der Tiernutzungsindustrie plädieren.
Der Grund liegt auf der Hand: Die Tiernutzungsindustrie ist das Beispiel schlechthin für unseren Umgang mit dem «Eigentum Tier» – und zwar in all seinen Facetten: Von der Züchtung über die Nutzung hin zur Tötung dieser Kreaturen, sei das nun aus wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interessen oder auch nur, um uns an ihnen zu ergötzen (Zirkus, Stierkämpfe etc.).
Dabei geht es tatsächlich um die Abschaffung und nicht nur um eine Verbesserung oder Reform der Tiernutzungsindustrie. Denn wer bloss auf Reformen setzt, akzeptiert im Grunde genommen, dass wir Tiere (auch weiterhin) als unser Eigentum betrachten dürfen. Dem Reformer liegt in erster Linie daran, dass wir mit unserem Eigentum – den Tieren – besser umgehen sollten, nicht aber am eigentlichen Unrecht, das wir tagaus, tagein an Tieren begehen, nämlich: dass wir sie überhaupt als unser Eigentum betrachten.

Tierrecht und Veganismus

Diese tierrechtliche Position kann aber auch konkrete Auswirkungen auf die Lebensweise eines Einzelnen haben: Wer wirklich glaubt, dass es falsch ist, Tiere nur als Mittel zum Zweck, als Eigentum, zu behandeln, und wer diese Überzeugung in die Praxis umsetzt, wird jede Form der industriellen Ausbeutung von Tieren ablehnen. Der Boykott tierischer «Produkte» aller Art ist die erste und letzte Konsequenz einer solchen Haltung.
Diese Einstellung hat einen Namen: ethischer Veganismus. Tatsächlich verzichten ethische Veganerinnen und Veganer deshalb auf sämtliche tierische Produkte, weil sie der Überzeugung sind, dass es keine moralische Rechtfertigung dafür gibt, Tiere als blosse Ressourcen zu behandeln, die für uns «brach» liegen und die wir nach Belieben ausbeuten dürfen. 
Theoretisch betrachtet stellt der Veganismus somit die moralische Grundlage für das Recht der Tiere dar, nicht unser Eigentum zu sein. Auf der praktischen Ebene ist die vegane Lebensweise die wohl direkteste Art, wie jeder Einzelne von uns die Forderung nach diesem Tierrecht konkret in die Tat umsetzen kann.6

Zu radikal?

Aber ist diese Position nicht zu radikal? 
Sicher, das Recht der Tiere, niemandes Eigentum zu sein, hätte schwerwiegende Konsequenzen: in gesellschaftlicher, ökonomischer, politischer wie auch juristischer Hinsicht. Das war bei der Abschaffung der Sklaverei im Amerika des 19. Jahrhunderts der Fall – auch dort ging es um das Recht der Schwarzen, nicht Eigentum eines anderen zu sein –, und das wäre im Falle der Abschaffung der Tierausbeutung nicht anders.7 
So gesehen ist diese Position radikal, und zwar im eigentlichen Sinne des Wortes. Denn «radikal» bedeutet ja nicht bloss «extrem» oder «übertrieben», sondern zunächst einmal: «bis an die Wurzel gehend». Genau darin liegt die Wurzel des Übels im Umgang mit den Tieren: Wir behandeln sie als unser Eigentum. Und solange sich daran nichts ändert, wird sich für die Tiere im Grossen und Ganzen wohl kaum etwas ändern.

Klaus Petrus

  1. Wie gleich noch deutlich wird, rede ich v.a. von domestiziertenTieren.
  2. Zum Eigentumsstatus der Tiere und den Konsequenzen, die sich daraus ergeben, vgl. die wichtigen Arbeiten des Rechtsphilosophen Gary L. Francione, so z.B. Animals, Property, and Law (Philadelphia: Temple University Press, 1995) und Introduction to Animal Rights. Your Child or the Dog? (Philadelphia: Temple University Press, 2000).
  3. Entsprechend ist die umgangsprachliche Formulierung «x ist Eigentum von y» immer auch als Abkürzung für das juristische Verständnis aufzufassen, demzufolge «Eigentum» der Name für ein Recht ist, das y an x hat.
  4. Der amerikanische Philosoph Tom Regan hat sich intensiv mit dem Selbstwert oder «inhärenten Wert» der Tiere auseinandergesetzt. Eine deutsche Übersetzung seines Hauptwerks, The Case for Animal Rights (Berkeley: University of California Press, 1983), wird demnächst im Harald Fischer Verlag erscheinen.
  5. Obschon Tiere in etlichen Ländern – so auch in der Schweiz – juristisch gesehen keine Sachen mehr sind, unterliegen sie doch den gesetzlichen Normen des sog. Fahrniseigentums.
  6. Vgl. dazu meinen Beitrag «Vegetarisch oder vegan?»
  7. Zum Vergleich zwischen Sklaverei und Tierausbeutung vgl. die eindrückliche Arbeit von Majorie Spiegel, The Dreaded Comparison. Human and Animal Slavery (New York: Mirror Books, 1996).
Weitere Infos
Ihnen gefällt, was Sie sehen?

Jetzt unterstützen

Spenden
Mitglied werden
Jetzt den Tierschutz unterstützen